Häusliche Krankenpflege - KS-Die Pflegespezialisten GmbH
Wenn medizinische Versorgung notwendig ist, Sie aber nicht ins Krankenhaus müssen oder können, kommt die Pflege zu Ihnen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 37 SGB V) bieten wir ärztlich verordnete Leistungen direkt bei Ihnen zu Hause an – zuverlässig, professionell und einfühlsam. Diese Form der Unterstützung kann z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Erkrankungen oder akuten gesundheitlichen Einschränkungen verordnet werden.

Medikamentengabe
• Kontrolle und Verabreichung von Medikamenten gemäß ärztlicher Anordnung
• Richten von Medikamenten im Wochendispenser
• Überwachung der Einnahme (auch bei Demenz oder psychischen Erkrankungen)

Injektionen
• Durchführung von subkutanen oder intramuskulären Injektionen (z. B. Insulin, Heparin)
• Dokumentation und Kontrolle der Vitalzeichen vor und nach der Verabreichung
• Schmerztherapie nach ärztlicher Vorgabe
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Wundversorgung
• Versorgung akuter und chronischer Wunden (z. B. Operationswunden, Dekubitus, Ulcus cruris)
• Verbandwechsel nach hygienischen Standards
• Wunddokumentation und Kommunikation mit behandelnden Ärzten
• Anwendung moderner Wundmaterialien

Kompressionsstrümpfe & Verbände
• An- und Ausziehen ärztlich verordneter Kompressionsstrümpfe (Klasse II oder höher)
• Anlegen und Wechseln von Kompressionsverbänden (z. B. bei Venenleiden oder Lymphödemen)
• Beobachtung und Dokumentation der Haut- und Gewebeverhältnisse
Haben Sie eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege?
Wir helfen Ihnen gerne weiter – von der Antragstellung bei der Krankenkasse bis zur fachgerechten Versorgung bei Ihnen zu Hause. Nicht jede Pflegesituation ist gleich – deshalb bieten wir Ihnen ergänzend zu den regulären Pflege- und Krankenversicherungsleistungen auch eine Vielzahl an zusätzlichen, bedarfsorientierten Angeboten. Unser Ziel ist es, Pflege ganzheitlich zu denken: individuell, entlastend und menschlich.
Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Pflegegeldempfänger sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen – wir übernehmen das für Sie:
• Gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsätze für Pflegegeldbeziehende
• Qualifizierte Einschätzung des Pflegezustands
• Tipps zur besseren Pflegeorganisation zu Hause
• Hilfestellung bei Fragen zu Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung oder weiteren Leistungen
Intervalle:
• Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich
• Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich
Betreuungsleistungen (nach § 45b SGB XI)
Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – z. B. bei Demenz – bieten wir unterstützende Betreuungsangebote:
• Gesellschaft leisten, Gespräche führen
• Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
• Unterstützung bei Hobbys, Spielen, Tagesstruktur
• Förderung kognitiver Fähigkeiten und sozialer Kontakte
Diese Leistungen können über den Entlastungsbetrag (125 € monatlich) abgerechnet werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
• Medizinische Versorgung in vertrauter Umgebung
• Durchführung ausschließlich durch examiniertes Pflegepersonal
• Leistungen auf ärztliche Verordnung, von der Krankenkasse übernommen
• Enge Zusammenarbeit mit Hausärzten, Fachärzten und Kliniken
• Dokumentation nach höchsten Qualitätsstandards
Das Wichtigste auf einen Blick:
Unsere Haltung:
• Menschlichkeit, Nähe und Kompetenz
• Unterstützung in Krisen- und Pflegesituationen
• Individuelle Beratung und persönliche Begleitung
Unsere Leistungen:
• Ambulante Pflege
• Intensiv- und Demenzpflege
• Urlaubs- und Verhinderungspflege
• Hauswirtschaftliche Hilfe
Unser Ziel:
• Ihre Lebensqualität erhalten und verbessern
• Sie dort unterstützen, wo Sie es brauchen – mit Herz und Verstand